Statuten
für die Ausrichtung der Stadtmeisterschaft
Zusammengefasst und neu formuliert aus den Statuten
von 2003 mit Ergänzungen von 2009
1.
Gekegelt und
gewertet werden 10 Würfe in die Vollen und 6 Wurf abräumen.
2.
Startberechtigt
sind 10 Kegler pro Mannschaft, wobei die 6 besten Kegler für das Gesamtergebnis
gewertet werden. Sollen mehr
als 10 Kegler für eine Mannschaft starten, sind
vor Beginn des Wettkampfes die 10
Starter zu benennen, die für das Gesamtergebnis
gewertet werden sollen. Die anderen Kegler kegeln nur für die
Qualifizierung zur Einzelmeisterschaft.
3.
Pro Mannschaft
darf nur ein Sportkegler teilnehmen. Dieser darf nur für das
Mannschaftsergebnis gewertet werden. Sportkegler sind vom Wettkampf „Einzelstadtmeister“
ausgeschlossen.
4.
Der jeweilige Stadtmeister
(Mannschaft und Einzelmeister) vom Vorjahr ist automatisch fürs nächste Jahr
für den Endkampf qualifiziert. Das bedeutet: Aus dem Vorkampf kommen die besten
9 Mannschaften sowie die 20 besten Eizelkegler-Ergebnisse und der Vorjahressieger in den Endkampf.
5.
Ein Kegler kann für
maximal zwei Klubs starten. Für die Einzelwertung wird aber nur das beim ersten
Klub erzielte Ergebnis gewertet. Sollte ein Einzelfinalist mit zwei Klubs im
Finale sein, so zählt für das Einzel ebenfalls der erste Start.
6.
Bei Kegelbeginn
hat jeder Kegler bis zu 5 Probewürfe. Den Start des Wertungskegelns hat er auf
jeden Fall den Schiedsrichtern anzuzeigen, d. h. nach seinen 5 Probewürfen oder
entsprechend früher.
7.
Bei
Holzgleichheit im Wettbewerb Einzelkegler gilt folgende Regelung:
a.
Die 20 besten
Ergebnisse, sowie der Titelverteidiger kegeln im Endkampf.
b.
Bei Gleichstand
im Finale entscheidet das bessere Vorkampfergebnis
c.
Bei nochmaligem
Gleichstand entscheidet das bessere Abräumergebnis im Endkampf.
8.
Bei
Holzgleichheit im Wettbewerb „Mannschaft“ im Vor- sowie im Endkampf entscheidet
der bessere 7. Kegler, bei nochmaligem Gleichstand der bessere 8. Kegler usw.
9.
Startgeld Vorkampf:
25,-- Euro pro Klub,
Endkampf:
8,-- Euro pro Klub
Startgeld Einzelkegler, die keinem Klub
angehören:
Vorkampf: 2,50 Euro – Endkampf: 0,80
Euro
10.
Der Austragungs-, sowie ein Ersatzort für die nächsten
Vorkämpfe wird während der Vorkampfbesprechung ausgelost. In der Verlosung sind
nur die Gaststätten, von denen mindestens ein Klub an der Stadtmeisterschaft
teilnimmt. Der Endkampf findet auf der Heimbahn des jeweiligen Stadtmeisters
statt. Um jede Gaststätte in den Genuss der Ausrichtung der Vorkämpfe kommen zu
lassen, scheidet die gezogene Gaststätte für das nächste Jahr aus. War jede Gaststätte
einmal mit der Ausrichtung der Vorkämpfe dran, kommen wieder alle Gaststätten
in den Lostopf. Vorkampf und Endkampf können auf einer Bahn stattfinden.
11.
Ein Kegler, der am Finaltag verhindert ist, kann beim
Probekegeln seine Wertungswürfe machen. Voraussetzung: Er ist vorher
angemeldet, Schiedsrichter sind anwesend und die Wettkampfbedingungen werden
eingehalten.
12.
Um die Planungssicherheit aller Kegler zu
gewährleisten wird der Zeitpunkt für den Endkampf der jährlichen
Kegelstadtmeisterschaften auf das letzte Wochenende im Oktober festgelegt.
Ergänzung
aus dem Jahr 2013: Da es auf Grund von Kegelausflügen und den
Herbstferien immer wieder zu Terminproblemen gekommen ist, wurden alle
Stadtmeisterschafts-Termine testweise in den November gelegt.
Diese Statuten werden jeweils vom
amtierenden an den folgenden Stadtmeister weitergegeben.